Cosplayregeln

A. Verbotene Kostüme

  • Die Darstellung realer politischer, religiöser oder militärischer Uniformen ist nicht erlaubt. Insbesondere Uniformen mit Abzeichen aus der Gegenwart. Einschließlich Namen und Abzeichen aktiver Diensteinheiten & Gruppierungen (z.B. SWAT, GSG, etc.). Weitere Informationen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__3.html
  • Wir bitten bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten (z.B. Hakenkreuze, schwarze Sonne und andere Nazi-Symboliken, etc.) Dies gilt auch für Symbole mit hohem Verwechslungscharakter. Weitere Informationen hier: Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen (verfassungsschutz.de)
  • Scharfe Ecken, Kanten, Spikes, o.ä. an Kostümen und Zubehör, sofern kein weiches, verformbares Material dafür verwendet wird.
  • Nieten und Stacheln aus Metall, egal welche Länge.
  • Metallverstärkte Kleidungsstücke (auch Schuhe), deren Metall nicht direkt erkennbar ist, sind nicht erlaubt. Weitere Beispiele: Taktische Handschuhe, verstärkte Knieschoner, etc.
  • Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung oder Kostümteilen bedeckt sein – das gilt für alle Geschlechter.
  • Generell nicht erlaubt sind Kostüme mit Ketten, Fesseln, Hundeleinen oder Ähnlichem aus Metall oder anderem, festem Material. Falls diese abnehmbar sind, sind diese Teile beim Waffencheck abzugeben. Ist dies nicht möglich, ist kein Zutritt zu den Räumen der Hanami gestattet.

B. Beanstandete Kostüme

Cosplays, welche auf nachfolgende Regeln dieser Kategorie („Beanstandete Kostüme“) zutreffen, können im Vorfeld mit dem Team der Hanami abgestimmt werden.

Die Hanami möchte ein Ort für Toleranz, Respekt, umsichtiges Handeln sowie der Vielfalt sein. Bitte achtet bei der Gestaltung eurer Cosplays darauf, dass Ihr keine Bevölkerungsgruppe, Ethnie oder Kultur diskriminiert oder beschämt.

Unsere Welt ist vielfältig. Bitte geht wertschätzend damit um. 

  • Motorradhelme sind am Waffencheck/Garderobe abzugeben und können für Fotos temporär geholt werden.
  • Gasmasken, Sturmhauben oder sonstige Vollmasken sind im Vorfeld mit dem Hanami-Team abzustimmen. Diese dürfen nur für Fotos aufgesetzt werden.
  • Rüstungsteile (sichtbar) aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein, lose Teile müssen dem Waffencheck vorgestellt werden
    • Besucher:innen mit Vollmetallrüstungen müssen von einer Person ohne Sicht-/Bewegungseinschränkung begleitet werden.
  • Wir behalten uns vor, zu gruselige Cosplays (z.B. diverse Horror-Charaktere) abzulehnen.
  • Darstellungen von realen, menschlichen Hautfarben, welche nicht der eigenen entsprechen, sind nicht erlaubt (Brown- / White- / Blackfacing). Nicht natürliche menschliche Hautfarben sind hingegen erlaubt. 
  • Make-up, Kunstblut, Farben sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben.
  • Pornografische Darstellungen sind nicht erlaubt. z.B. Ahegao Pullover, Dakimakura, Fahnen, Schilder, etc. Bei freizügigen Motiven müssten Geschlechtsmerkmale verdeckt sein.

C. Erlaubte Kostüme

  • Fur-, Morphsuits/Zentais sind grundsätzlich erlaubt. Abschreckende oder nicht kindgerechte Suits sind im Vorfeld mit dem Hanami-Team abzustimmen.
  • Alltagsgegenstände wie z.B. handelsübliche Gehstöcke (die medizinisch notwendig sind), Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt.
  • Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt.
  • Der Umwelt zuliebe versucht bitte auf alle Formen von Glitzer zu verzichten.

Maximalmaße für ausladende Kostüme:

  • Röcke/Kleider: max. 1,50 m Durchmesser.
  • Schleppen ab 30 cm Länge müssen hochgesteckt / getragen werden. 
  • Schweife: maximale Länge bis zum Boden.
  • Feststehende Flügel: max. 1,50 m Spannweite insgesamt. 
  • Ausklappbare Flügel dürfen eine Spannweite von 2 m erreichen. Im eingeklappten Zustand dürfen sie 1,50 m Spannweite nicht überschreiten. Diese bitte nur für Fotos und bei ausreichend Platz ausstrecken.
  • Höhe des Kostüms inklusive aller Bestandteile: max. 2,50 m
  • Stacheln entsprechender Arm- und Halsbänder sowie Gürtel dürfen maximal 10 cm (Empfehlung: 5 cm) lang sein. Sie müssen außerdem stumpf und aus weichem Material (z.B. Schaumstoff) sein.
  • Sollten ausladende Kostüme bzw. deren Teile den Ablauf der Convention stören, behalten wir uns das Recht vor, die Teile am Waffencheck einzuziehen.
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