Jede Waffe ist grundsätzlich als GELADEN zu betrachten! Ein verantwortungsvoller Umgang ist auch mit Imitaten zwingend notwendig. Zielt nicht ohne vorheriges Einverständnis auf andere Personen, in Räume oder aus Räumen heraus!
A. Verbotene Waffen und Gegenstände
Verbotene Waffen und Gegenstände dürfen keinesfalls zur Veranstaltung mitgebracht werden. Der Versuch, dennoch damit auf das Gelände zu kommen, hat sofortiges Hausverbot und eine strafrechtliche Anzeige zur Folge.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die mitführende Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.
Beim Tragen und Führen der Waffen in der Öffentlichkeit gilt natürlich das allgemeine Waffengesetz.
Verbotene Waffen und Gegenstände:
- Funktionstüchtige Schusswaffen nach Waffengesetz inklusive Munition.
- Explosivkörper und Pyrotechnik (Feuerwerk, Rauch, …).
- Gaspistolen, Luftdruckwaffen (Geschossenergie nicht ausschlaggebend).
- inklusive Munition (einschließlich Akkus, Batterien, CO²-Kapseln, …).
- Schlagringe.
- Wurfwaffen.
- Stahlruten.
- Totschläger.
- Würgewaffen (z. B. Eisenketten) ohne Sollbruchstelle.
- Nunchakus.
- Baseballschläger aus Holz oder Metall.
- Hieb- und Stichwaffen mit Metallklinge (egal ob scharf oder stumpf).
- Peitschen aller Art.
- Spritzen und Nadeln, sofern medizinisch nicht notwendig oder eindeutig als Attrappe erkennbar.
- Konfettikanonen.
- Funktionsfähige Wasserpistolen, Wasserbomben.
- Taser (unabhängig, ob ein Prüfsiegel vorhanden ist)
- Pfefferspray / Tier-Abwehrspray.
- Alle weiteren Gegenstände, die dem Waffengesetz unterliegen.
B. Beanstandete Waffen und Gegenstände
Beanstandete Waffen und Gegenstände werden nach der Begutachtung beim Waffencheck bzw. einem separaten Raum gelagert. Werden diese Gegenstände für Fotos oder den Auftritt beim Bühnenprogramm benötigt, merkt dies bei Abgabe am Waffencheck (und bei der Anmeldung) an, da für diese andere Kennzeichnungen verwendet werden und eine Liste ausgefüllt werden muss. Sie werden dann nach Absprache von einem Teammitglied der Hanami in den Fotoraum bzw. zur Bühne gebracht und dürfen ausschließlich dort getragen werden. Anschließend werden sie von einem Teammitglied der Hanami wieder zurück zum Waffencheck gebracht. Beim Verlassen der Veranstaltung sind beanstandete Waffen wieder abzuholen. Nicht abgeholte Waffen werden als Fundsache behandelt.
Beanstandete Waffen und Gegenstände:
- Waffen und Gegenstände mit einer Gesamtlänge ab 150 cm.
- Airsoftwaffen sind (beanstandet) nur erlaubt, wenn sie nicht mehr schussfähig sind. Hierzu sind die inneren Mechanismen und Elektronik-Teile auszubauen.
- Airsoftwaffen gelten im öffentlichen Raum als Anscheinswaffen und müssen in einem gesicherten Behälter transportiert werden.
- Lange Schusswaffen müssen gut sichtbar mit farbigem Klebeband an drei Stellen gekennzeichnet sein.
- Beim Betreten des Gebäudes müssen lange Schusswaffen am Waffencheck abgegeben werden.
- Spielzeug-Schusswaffen und deren Projektile (z. B. NERF, Dart Zone, X Shot, etc.).
- 3D-gedruckte Waffen unterlaufen am Waffencheck einer Einzelprüfung.
- Anscheinswaffen, die korrekt geführt sind oder den Sonderfällen unterliegen.
- Anscheinswaffen müssen grundsätzlich mit farbigem Klebeband gut sichtbar gekennzeichnet werden. An drei Stellen bei Langwaffen, an zwei Stellen bei Pistolen.
- Weitere Informationen – bitte beachten!: § 42a WaffG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- Massive Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, GFK („Fiberglas“), Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z. B. Bambusschwerter, Lanzen, Speere etc.).
- Waffen, Stäbe und andere Gegenstände aus einer Kombination von Holz oder Metall und eventuell verarbeiteten anderen Materialien, wenn der Holz-/ Metallanteil überwiegt.
- Waffen aus Holz, Gießharz und Hartplastik (massivem Plastik; im Vergleich zu Hohlplastik – lediglich die äußere Form aus Plastik, innen hohl).
- Pfeile und Bolzen aller Art für Bogen und Armbrust, unabhängig vom Material (außer sie sind fest im Köcher verklebt).
- Laserpointer aller Art.
- Ketten, Leinen, Reitgerten u. ä. ohne Sollbruchstellen und mit funktionsentsprechender Schlagkraft.
- Skateboards, Waveboards, Longboards und ähnliche Gegenstände.
- Bowling- und Kegelkugeln.
- Theaterutensilien (Einzugmesser, Bruchstellenketten, präparierte und somit leicht zerbrechliche Stuntgegenstände und Waffen, sofern sie nicht gegen verbotene Regeln verstoßen).
Wir behalten uns das Recht vor, sperrige Gegenstände wie Instrumente oder Schirme einzubehalten sowie andere Accessoires, die dem Cosplayzweck dienen und von uns als Risiko eingeschätzt werden.
C. Erlaubte Waffen und Gegenstände
Erlaubte Waffen und Gegenstände haben eine Gesamtlänge bis 150 cm und dürfen während der gesamten Veranstaltung getragen werden. Auch im Falle einer auseinandernehmbaren Waffe zählt die Gesamtlänge. Sind Teile von einer solchen Waffe akzeptiert, kann der überflüssige/zu große Teil beim Waffencheck hinterlegt werden.
Erlaubte Waffen und Gegenstände:
- Waffenimitationen aus Schaumstoffen, Gummi, Pappe, Pappmaché, Hohl-, LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latex-Nachbildungen mit Stabilisationskern aus Fiberglas oder weichem Plastik) mit Ummantelung aus cosplay-tauglichen Materialien (Worbla, Cosplayflex).
- Waffen und Stäbe aus einer Kombination von Holz oder Metall und/oder Pappe/Pappmaché/Plastik/Weichmaterial, wenn der Holz-/ Metallanteil nicht überwiegt.
- Airsoft-Kurzwaffen (Pistolen) sind erlaubt, wenn die inneren Mechanismen und Elektronik ausgebaut sind.
- Grundsätzlich müssen alle Pistolen im Holster getragen und dürfen nur für Fotos herausgenommen werden. Sie müssen außerdem gut sichtbar mit farbigem Klebeband an zwei Stellen gekennzeichnet sein.
- Stäbe, die zwar gegen oben genannte Satzung verstoßen, bei denen aber deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen. Diese müssen vollständig mit Polstermaterial ummantelt sein.
- Baseballschläger aus Weichschaumstoff oder Hohlplastik.
- Bögen ohne funktionierende Sehne und Köcher (Pfeile sind beanstandet, außer sie sind fest im Köcher verklebt).